Städtebaulicher Rahmenplan

Ein städtebaulicher Rahmenplan stellt die wesentlichen Sanierungsziele für das Sanierungsgebiet Langhansstraße dar. Er bildet den Ziel-Zustand für die künftige städtebauliche Entwicklung ab und ist Grundlage für die Durchführung unterschiedlicher Einzelmaßnahmen.

Der Rahmenplan wird im Rahmen der Konkretisierung der Sanierungsziele fortgeschrieben und an veränderte Erkenntnisse und Bedingungen angepasst. Änderungen des Rahmenplans werden durch das Bezirksamt beschlossen. Der Rahmenplan enthält überwiegend grundstücksscharfe Darstellungen zur angestrebten Nutzungsart und dem damit verbundenen Veränderungsbedarf.

Zusammen mit den schriftlich formulierten Sanierungszielen ist der Rahmenplan Grundlage für sanierungsrechtliche Genehmigungen. 

Neuordnungsbereiche

Darüber hinaus werden Neuordnungsbereiche (N1 –N5) definiert und Qualifizierungsbedarfe der öffentlichen sozialen und grünen Infrastruktur und im öffentlichen Raum dargestellt. Eine genauere Flächen- und Nutzungszuordnung in den Neuordnungsbereichen ist im nachfolgenden Planungsprozess in Form von Blockkonzeptionen zu konkretisieren und fortzuschreiben. Die Zielstellungen der Neuordnungsbereiche ergeben sich aus der Bestandsanalyse und werden im Folgenden kurz vorgestellt. Der Rahmenplan trifft eine Aussage für die vorgesehene, überwiegende Nutzungsart(en). Für den Neuordnungsbereich 1 werden die Entwicklungsziele etwas differenzierter dargestellt. N1 befindet sich in Block 107044, um den das Untersuchungsgebiet während der begonnenen vorbereitenden Untersuchungen im Oktober 2020 erweitert wurde.

  • Vorgesehene überwiegende Nutzungsart: Gewerbe
  • Abgeleitet aus den Sanierungszielen, stellt die Sicherung von gewerblichen Nutzungen heruntergebrochen auf den Neuordnungsbereich ein Entwicklungsziel dar. Im Sinne des bezirklichen Einzelhandels- und Zentrenkonzepts soll der Block 107044 auch zukünftig die Funktion des Nahversorgungszentrums Weißenseer Spitze gewährleisten. Die Stabilisierung und Weiterentwicklung des Nahversorgungszentrums wird aus Sicht des bezirklichen Einzelhandelskonzeptes als erforderlich angesehen.
  • Städtebaulich ist die Herstellung einer Blockkante in ortsüblicher Höhe (orientiert an der gegenüberliegenden Blockrandbebauung) und Dichte anzustreben (ca. GFZ 1,5 – 2,0). Zugleich schützt eine bauliche Abschirmung den Blockinnenbereich von den Lärmemissionen der verkehrsbelasteten Ostseestraße. Die Grundstücke und Nutzungen sind zur Behebung und Vermeidung von Nutzungskonflikten teilweise neu zu ordnen. Dabei ist ein Abstand zwischen emittierendem Gewerbe und der nördlich anschließenden Wohnnutzung herzustellen.
  • Eine ergänzende Wohnnutzung an der Goethestraße oder im ruhigeren Blockbereich ist denkbar.
  • Den vom Lärm hervorgerufenen Nutzungskonflikten kann mit einer zentralen Erschließung über die Ostseestraße, einer Verlagerung des ruhenden Verkehrs in eine gemeinsame Tiefgarage sowie einer unterirdischen Ver- und Entsorgung entgegengetreten werden.
  • Auch das Sanierungsziel 5.1 „Kleinklimatische Situation durch Entsiegelung und Begrünung verbessern“ soll im Neuordnungsbereich 1 Anwendung finden. Durch Verlagerung des ruhenden Verkehrs in eine gemeinsame Tiefgarage besteht Entsiegelungs- und Begrünungspotenzial auf den stark versiegelten privaten Freiflächen. Zugleich bietet der Mittelstreifen der an N1 angrenzenden Ostseestraße das Potenzial für Entsiegelungs-, Gestaltungs- und Begrünungsmaßnahmen. Im Straßenraum sind zudem Umgestaltungen zugunsten von Radfahrenden, Fußgängerinnen und Fußgängern zu realisieren (Erhöhung der Verkehrssicherheit durch Verbesserung des Radfahrangebots und Schaffung von weiteren Querungshilfen über die Ostseestraße).
  • In Abstimmung mit den Eigentümerinnen und Eigentümer sind die dargestellten Zielsetzungen in einem Blockkonzept zu konkretisieren.
  • Vorgesehene überwiegende Nutzungsarten: Gewerbe, Wohnen, Gemeinbedarf
  • Überwiegender Erhalt des bestehenden Gewerbes und Abbau von Nutzungskonflikten
  • Nutzungsmaß in Teilen erhöhen (z.B. durch Ergänzung des Blockrandes hin zur Langhansstraße)
  • Ergänzung von Wohnnutzungen (Prüfung öffentlich geförderter kommunaler Wohnungsneubau)
  • Ergänzung einer zusätzlichen öffentlichen Grünfläche oder einer öffentlichen Infrastruktureinrichtung prüfen
  • In Teilen Neuordnung der Grundstücke prüfen
  • Klimaziele für den Block konkretisieren (z.B. Entsiegelung, Reduzierung oberirdischen Parkens)
  • Vorgesehene überwiegende Nutzungsarten: Wohnen, Gemeinbedarf
  • Überwiegender Erhalt des bestehenden Gewerbes und Abbau von Nutzungskonflikten (LIDL)
  • Erweiterungsmöglichkeiten für gegenüberliegenden Schulstandort zu prüfen
  • Nutzungsmaß erhöhen (z.B. durch Ergänzung des Blockrandes hin zur Roelckestraße)
  • Ergänzung von Wohnnutzungen hin zur Lehderstraße (Prüfung öffentlich geförderter kommunaler Wohnungsneubau)
  • Neuordnung der Grundstücke prüfen
  • Klimaziele für den Block konkretisieren (z.B. Entsiegelung, Begrünung)
  • Vorgesehene überwiegende Nutzungsarten: Wohnen, Gewerbe
  • Erhalt des bestehenden Gewerbes und Abbau von Nutzungskonflikten
  • Nutzungsmaß erhöhen (z.B. durch Ergänzung des Blockrandes hin zur Pistoriusstraße)
  • Ergänzung von Wohnnutzungen im nördlichen Teilbereich (Prüfung öffentlich geförderter kommunaler Wohnungsneubau)
  • Neuordnung der Grundstücke prüfen
  • Klimaziele für den Block konkretisieren (z.B. Entsiegelung, Begrünung, Reduzierung oberirdischen Parkens)
  • Vorgesehene überwiegende Nutzungsarten: Wohnen, Gewerbe
  • Erhalt des bestehenden Gewerbes und Abbau von Nutzungskonflikten
  • Nutzungsmaß erhöhen, z.B. durch Aufstockung von Wohnnutzungen
  • Schließung des Blockrands hin zur Langhans- und Börnestraße prüfen
  • Neuordnung der Grundstücke prüfen
  • Klimaziele für den Block konkretisieren (z.B. Entsiegelung, Begrünung, Reduzierung oberirdischen Parkens)