Rechtsgrundlage
Am 25. Juni 2019 hat der Berliner Senat die Erarbeitung von vorbereitenden Untersuchungen (VU) nach § 141 Baugesetzbuch (BauGB) für eine Rechtsverordnung für das Gebiet Pankow-Langhansstraße beschlossen. Im Oktober 2019 wurde die S.T.E.R.N. Gesellschaft der behutsamen Stadterneuerung mbH mit der Erarbeitung der VU beauftragt. Bei der Analyse des Gebietes wurden städtebauliche Missstände festgestellt, Handlungsschwerpunkte und Entwicklungsziele abgeleitet sowie Maßnahmen entwickelt, die in einem Vorschlag zur Abgrenzung des Sanierungsgebiets und der Verfahrenswahl mündeten. Das Sanierungsgebiet Langhansstraße wurde mit Wirkung vom 25.12.2021 förmlich festgelegt.
Sie können die Festsetzung in der fünfzehnten Verordnung über die förmliche Festlegung von Sanierungsgebieten vom 14. Dezember 2021 im Gesetz- und Verordnungsblatt für Berlin, 77. Jahrgang, Nr. 90, 24. vom Dezember 2021 nachlesen.